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Tierhalterhaftung - Fahrradsturz nach Hundekollision – Halter haftet!

Die Schuldfrage ist eindeutig, die Summe aber strittig. Ein Hundehalter haftet für einen Unfall, den sein losgerissenes Tier mit einem Fahrradfahrer verursacht. Doch in diesem Fall wollte das Unfallopfer mehr Geld als das Oberlandesgericht Frankfurt für ausreichend befand.

Der Fall: Schmerzensgeld nach Hundeunfall

Auf einem Radweg kam es zu einem Unfall, nachdem sich oberhalb des Wegs das Tier eines Hundehalters losgerissen hatte und auf diesen Weg lief. Ein Fahrradfahrer stürzte und zog sich Verletzungen der rechten Hand und des rechten Arms zu. Neben der Erstattung entstandener Kosten forderte der Mann auch ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro. Das Frankfurter Landgericht hatte ihm jedoch nach Einholung eines Sachverständigengutachtens nur 7.000 Euro zugesprochen. Dagegen ging der Mann in Berufung.

Das Urteil

Doch auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erhielt er nicht die geforderte volle Summe. Die dortigen Richter stimmten mit dem erstinstanzlichen Urteil überein – so sei der Verlust an Lebensqualität durch einen zeitweisen Verzicht auf Freizeitsportarten bereits angemessen in der Summe berücksichtigt, darüber hinaus habe das Landgericht zu Recht einbezogen, dass kein vorsätzliches Handeln des Beklagten vorgelegen habe (Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 20.12.2022, Az. 11 U 89/21).

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