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Verkehr - Land ohne Richter? – Freispruch nach Urteils- und Protokollfälschung

Nach Anstreben eines Berufungsverfahrens gegen das Urteil eines Amtsrichters seitens der Staatsanwaltschaft fälschte jener sein eigenes Urteil sowie das entsprechende Protokoll. Das Landgericht sprach ihn von dem Vorwurf der Rechtsbeugung frei.

Für das Fahren eines nicht versicherten Motorrollers hatte der Amtsrichter einen Beklagten zu 1.125 Euro Geldstrafe verurteilt, die in 75 Raten á 15 Euro abgegolten werden sollte. Hätte die Staatsanwaltschaft keine Berufung eingelegt, hätte der Mann seine Strafe demnach erst nach sechs Jahren abgegolten. Der Berufung wollte der Amtsrichter offensichtlich mit Fälschung seines eigenen Urteils, in dem die Monatsrate nun 25 Euro betragen sollte, und des dazugehörigen Protokolls zuvorkommen. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Koblenz ein Verfahren gegen den Richter ein und verlangte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Doch der Vorsitzende Richter sah in der rechtswidrigen Handlung keine einen Verlust des Amtes nach sich ziehende Rechtsbeugung und sprach den Angeklagten mit dem Hinweis, sein Verhalten würde ein schlechtes Bild auf die Justiz werfen, frei. „Nicht alles, was man als Richter falsch macht, ist Rechtsbeugung“, so der Vorsitzende Richter. „Sonst wären wir alle längst vom Dienst entfernt“.

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