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Verkehr - Auto zu breit für die Spur? Teilschuld bei Unfall

Wer in einer Autobahnbaustelle von der Spur abkommt, muss damit rechnen, die Hauptschuld für einen Zusammenstoß zu tragen. Das gilt auch dann, wenn das gegnerische Auto breiter ist als für dessen Spur erlaubt.

Der Fall: Kollision mit zu breitem Fahrzeug

In einer Autobahnbaustelle fuhr ein Lkw auf der rechten Spur, während auf der linken Spur ein Pkw aufschloss. Aufgrund der Baustelle war die linke Fahrbahn nur für bis zu zwei Meter breite Fahrzeuge freigegeben. Als der Lastwagen kurzzeitig seine Spur verließ, stieß er mit dem Pkw zusammen, welcher dadurch links die Leitplanke touchierte. Beim Nachmessen durch die Polizei stellte sich heraus, dass der Pkw inklusive der Spiegel 2,06 Meter breit war. So erklärte sich die Versicherung des Lkw lediglich zur Zahlung von 20 Prozent des Schadens bereit, was der Betriebsgefahr entspreche. Schließlich hätte der Pkw gar nicht auf der linken Spur fahren dürfen, weshalb der Fahrer die Hauptschuld zu tragen hätte.

Das Urteil

Das sah das Amtsgericht Brandenburg in diesem konkreten Fall jedoch anders. So sei der Pkw zwar sechs Zentimeter zu breit gewesen, jedoch war der Fahrer nicht der Eigentümer und die Fahrzeugpapiere wiesen die Breite ohne Rückspiegel mit 1,80 Meter aus. Daher sei dem Pkw-Fahrer nur Fahrlässigkeit und nicht grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Da aber der Lkw-Fahrer in der engen Baustelle seine Spur verließ und dadurch den Unfall verursachte, trage er die Hauptschuld. So gab das Gericht zu 60 Prozent dem Lkw-Fahrer Schuld und nur zu 40 Prozent dem Pkw-Fahrer (AG Brandenburg, 13.01.2017, Az. 31 C 71/16).

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