AFB News Artikel zum Thema Sicherheit und Recht

  • News
  • Prozessrecht - Tücken der Kommunikation: Auch beim beA die Signatur nicht vergessen!

Prozessrecht - Tücken der Kommunikation: Auch beim beA die Signatur nicht vergessen!

Eine per beA ohne qualifizierte Signatur eingereichte Berufungsschrift bedarf der einfachen Signatur der verantwortenden Person zur Einhaltung der Formvorschrift nach § 130a Abs. 1, Abs. 3 S. 1 ZPO. In einem Sonderfall gab das Bundesarbeitsgericht dem Anwalt aber noch eine Chance – weil das bearbeitende Gericht Anlass gehabt hätte, ihn auf den formellen Mangel hinzuweisen.;

Der Fall: Landesarbeitsgericht verwirft Berufung

Weil ein Rechtsanwalt eine Berufungsschrift für seinen Mandanten zwar einen Tag vor Fristablauf per besonderem elektronischem Anwaltspostfach ohne qualifizierte Signatur übermittelt, dabei aber seine Signatur vergessen hatte, war die Berufung vom Landesarbeitsgericht nicht zugelassen worden. Das Gericht bemängelte, dass der Schriftsatz lediglich mit dem Wort „Rechtsanwalt“ unterzeichnet war, nicht jedoch mit dem Namen. So sei eine Identifizierung des Urhebers nicht zweifelsfrei möglich gewesen. Gegen diese Entscheidung ging der Anwalt vor das Bundesarbeitsgericht.

Das Urteil

Und tatsächlich erhielt er Recht. Zwar fehlte auch diesem Gericht die erforderliche Form einer einfachen Signatur. Dies meint eine einfache Wiedergabe des Namens am Textende, sei es als eingescannte Unterschrift oder als maschinenschriftliche Namensnennung. Doch gleichzeitig sah man im vorliegenden Fall eine Verletzung des Anspruchs des Anwalts auf ein faires Verfahren. Denn – so das Bundesarbeitsgericht – hätte der bearbeitende Kammervorsitzende am Tag des Fristablaufs die Akte nebst der Berufungsschrift bearbeitet und den Anwalt noch auf sein Versäumnis rechtzeitig hinweisen können (BAG, Urteil vom 14.09.2020, Az. 5 AZB 23/20).

Unser Berufshaftpflichtversicherung bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit einer individuellen Beitragsberechnung nach Honorarsumme, sondern außerdem Beitragsstabilität, eine flexible Gestaltung Ihres Vertrages je nach Ihren Bedürfnissen und vieles mehr.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Diana Kurbitz

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-21
Fax: +49 211 4 93 65-121
Email: diana.kurbitz[at]afb24.de

Zurück zur Übersicht