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AFB-Neue-Medien - Werbeblocker im Netz - Nützliches Tool oder wettbewerbswidrige Behinderung?

Zwei Verlage hatten gegen den Werbeblocker „Adblock Plus" geklagt, mit dem Werbung auf ihren Webseiten ausgeblendet wird. Jedoch ohne Erfolg.

Der Fall: Sind Werbeblocker zulässig?

Das Handelsblatt und Zeit Online hatten gegen den Hersteller des Werbeblockers „Adblock Plus" geklagt. Vor dem Hintergrund, dass viele Portale und Nachrichtenseiten ausschließlich von Werbung leben und so ihre Inhalte für den Nutzer kostenlos anbieten können, ist die Klage verständlich. Im Fall des betreffenden Programms kommt außerdem hinzu, dass es eine Whitelist mit akzeptabler Werbung führt, die also nicht ausgeblendet wird. Auf diese Liste könne man durch Zahlungen an den Hersteller des Werbeblockers gelangen, was dem Geschäftsmodell erpresserische Züge verleihe, so ein weiteres Argument der Kläger.

Das Urteil

Das Landgericht Hamburg wies die Klage jedoch ab. Werbeblocker stellen somit keine wettbewerbswidrige Behinderung werbefinanzierter Onlinemedien dar. Das Gericht betonte, dass es dem einzelnen Internetnutzer freistehen müsse, ob er Online-Werbung sehen möchte oder diese auszublenden versucht. Daran würde auch die etwaige Möglichkeit einer entgeltlichen Aufnahme in die Whitelist nichts ändern. Daher können Nutzer auch weiterhin die Werbung im Web mittels eines Werbeblockers unterbinden (LG Hamburg, Urteil 21.04.2015, Az 416 HK O 159/14).

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