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Hinweis - Sind Abfindungen steuerbegünstigt? Unter bestimmten Bedingungen

Wer gekündigt wird und eine Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhält, kann diese steuerbegünstigt behandeln. Dabei gilt es, einige Anforderungen zu berücksichtigen.

Entschädigungszahlungen § 24 EStG

Eine sogenannte Entschädigungszahlung ist als Ersatz für entgangene oder zukünftig entgehende Einnahmen definiert. So darf es sich dabei nicht um die Abgeltung von bereits verdienten Ansprüchen handeln, also etwa rückständigen Arbeitslohn oder Tantiemen. Ebenfalls wichtig: Der Zahlungsempfänger muss sich in einer Zwangssituation befinden, also keine andere Wahl haben, als die Zahlung anzunehmen.

Begünstigung nur bei Ballung

Eine steuerliche Begünstigung gemäß § 34 EStG kommt aber nur zur Anwendung, wenn im Veranlagungszeitraum durch die Abfindung höhere Einkünfte bezogen werden, als es bei einer Fortführung der Beschäftigung der Fall gewesen wäre. Es muss also eine Zusammenballung der Einkünfte vorliegen – dann kann die sogenannte Fünftelregelung angewandt werden. 

So gilt es bei der Vereinbarung von Abfindungen darauf zu achten, dass die Zahlung nicht auf mehrere Veranlagungszeiträume verteilt wird.  

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