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Rechtsprechung - Legal-Tech-Portale: Irreführende "Kostenlos"-Angebote

Im Kampf um vielversprechende Mandate setzen Legal-Tech-Anbieter oftmals auf die Streuung von kostenlosen Angeboten. Das LG Hamburg hat genauer hingeschaut und die Versprechen eines Anbieters als irreführend befunden.  

Der Fall: Kostenlos Bußgeld los?

Das Online-Portal „Geblitzt.de“ warb gezielt um Kunden, die einen Bußgeldbescheid anfechten wollen. Um entsprechende anwaltliche Dienstleistungen zu vermitteln, bot sie die kostenlose Prüfung von Bußgeldbescheiden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen an und warb dazu mit Formulierungen wie „Kostenlos Bußgeld los“ oder „Alle entstandenen Kosten werden übernommen“. 

Das Urteil

Das LG Hamburg stufte diese Aussagen als irreführend ein. Die Kosten würden nur dann getragen, wenn das Portal dem jeweiligen Verfahrensschritt überwiegende Aussicht auf Erfolg beimesse oder ihn für wirtschaftlich sinnvoll halte, so die Richter. So werde auch in den AGBs der Beklagten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Kostenfreistellung nicht erfolge, wenn die Beklagte die Erfolgsaussichten als negativ beurteilt und weitere Verfahrensschritte ablehne. In der Konsequenz verbot das LG die genannten Werbeaussagen (LG Hamburg, Urteil vom 10.10.2017, Az. 312 O 477/16).

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