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AFB-Praxis - Strafverfahren sollen effektiver werden: Aktueller Beschluss des Bundeskabinetts

Vereinfachte und beschleunigte Strafverfahren bei gleichzeitiger Stärkung von Beschuldigtenrechten – dies sind die Merkmale eines vom BMJV vorgelegten Entwurfs, der am 14.12.2016 von der Bundesregierung beschlossen wurde.

Der Gesetzentwurf: Effektivere, praxistauglichere Verfahren

Der Entwurf aus dem Justizministerium umfasst eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen, die auf Anregungen aus der Praxis beruhen. Dazu zählen etwa eine Pflicht für Zeugen, bei der Polizei zu erscheinen, Änderungen im Befangenheitsrecht und die Möglichkeit einer Fristsetzung im Beweisantragsrecht. Eine wesentliche, zeitgemäße Optimierung zur Ermittlung des wahren Sachverhalts soll außerdem durch den verstärkten Einsatz audiovisueller Aufzeichnungen von Beschuldigtenvernehmungen im Ermittlungsverfahren erreicht werden. Diese sollen etwa bei vorsätzlichen Tötungsdelikten und in Fällen besonderer Schutzbedürftigkeit des Beschuldigten grundsätzlich verpflichtend sein.

Weiterhin sollen umfangreiche Strafverfahren vor Land- oder Oberlandesgerichten durch mehr Kommunikation und Transparenz effektiver gemacht werden, etwa durch die Abstimmung des Ablaufs der Hauptverhandlung mit den Prozessbeteiligten. Auch sollen zum Beispiel durch eine Pflichtverteidigerbestellung bei richterlichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren die Rechte der Beschuldigten gestärkt und späteren Streitigkeiten in der Hauptverhandlung vorgebeugt werden.

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