AFB News Artikel zum Thema Sicherheit und Recht

  • News
  • Arbeitsrecht - Im Ton vergriffen, in der Sache Recht. Wann ist eine Kündigung gerechtfertigt?

Arbeitsrecht - Im Ton vergriffen, in der Sache Recht. Wann ist eine Kündigung gerechtfertigt?

Hat ein Arbeitnehmer berechtigten Anlass zur Kritik an seinem Arbeitgeber, stellt seine Dienstaufsichtsbeschwerde in Verbindung mit einer rauen Ausdrucksweise keinen Kündigungsgrund dar – wenn man das LAG Düsseldorf fragt.  

Der Fall: Straßenbahnfahrer verlangt Überstundenbezahlung 

Ein nach einem Unfall arbeitsunfähiger Straßenbahnfahrer verlangte eine Auszahlung seiner Überstunden. Nachdem der Arbeitgeber dies verzögerte, rief der Mann eine Personalmitarbeiterin an und verlangte eine Bezahlung noch am selben Tag. Nachdem die Frau ihm sagte, dies mit einem anderen Mitarbeiter abstimmen zu müssen, fragte er, was denn passiere, wenn der andere Mitarbeiter sterbe – dann müsse ja jemand anderes die Entscheidung treffen. Nachdem seine gesetzte Tagesfrist verstrichen war, reichte er eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein und warf den Mitarbeitern der Personalabteilung Veruntreuung vor. In der Folge erhielt der Mann die Auszahlung, aber auch eine fristlose Kündigung.

Das Urteil

Zu Unrecht, urteilte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Die Richter befanden die Kündigung für unwirksam, da zum einen der Hinweis auf den Tod des anderen Mitarbeiters lediglich eine unmissverständliche Verdeutlichung der Notwendigkeit einer zeitnahen Entscheidung gewesen sein, zum anderen sahen sie auch in der Dienstaufsichtsbeschwerde keine Mutwilligkeit. Der Arbeitnehmer habe den Boden der Sachauseinandersetzung nie gänzlich verlassen. So musste letztlich nach einem Vergleich der Arbeitgeber auch eine Abfindung zahlen und noch offene Urlaubstage abgleichen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2020, Az. 8 Sa 483/19).

Unser Rechtsschutz bietet die optimale Verteidigung gegen strafrechtliche oder standesrechtliche Vorwürfe, sowie Ordnungswidrigkeiten. Außerdem werden Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung von Zeugen übernommen.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Diana Kurbitz

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-21
Fax: +49 211 4 93 65-121
Email: diana.kurbitz[at]afb24.de

Zurück zur Übersicht