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AFB-Haftung - Glück im Unglück: In Rechtsfragen zählt allein die Unterschrift des Berufsträgers

Ein Honorar-Prozess ist für einen Steuerberater von Anfang an verloren, wenn die entscheidenden Dokumente nicht dessen eigene Unterschrift tragen. Dies gilt auch in Bezug auf Haftungsrisiken.

 Im konkreten Fall hatte ein Steuerberater die Lohnabrechnung eines Zeitarbeitsunternehmens übernommen. Glück im Unglück hatte er, weil er eines Tages aufgrund der Abwesenheit seiner mit Unterschriften und Versand betraute Mitarbeiterin ausnahmsweise eigenhändig unterzeichnete. Dadurch konnte er im späteren Rechtsstreit der Vermögenshaftpflichtversicherung gegenüber nachweisen, dass sich der Streitfall auf seine eigenverantwortliche Tätigkeit als Berufsträger bezog.

AFB Tipp: Unterschreiben Sie alle externen Dokumente, wie Schreiben an das Finanzamt oder an Mandanten, grundsätzlich persönlich.

 

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