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Rechtsprechung - BFH: Befreiung von der Immobilien Erbschaftssteuer bei Eigennutzung

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Bei Eigennutzung einer geerbten Immobilie für Wohnzwecke können die Erben auch dann von der Erbschaftssteuer befreit werden, wenn sie erst sechs Monate später einziehen oder sich der Einzug aufgrund von Erbauseinandersetzungen noch weiter verzögert. So entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 23. Juni 2015 (Az.: II R 39/13).

Der Fall
Das väterliche Erbe eines zu jeweils 50% bedachten Geschwisterpaars beinhaltete u.a. ein Zweifamilienhaus, in dessen einer Wohnung der Erblasser mit seiner Tochter gewohnt hatte, während die zweite Wohnung vermietet war. Etwa ein Jahr nach dem Ableben des Vaters zog der Sohn in dessen ehemalige Wohnung, bevor er einige Monate später im Rahmen einer Erbauseinandersetzung zum alleinigen Eigentümer der Immobilie wurde. Da das Finanzamt aber eine Steuerbefreiung für nur 50% des Hauses anerkannte, klagte der Mann.

Das Urteil
Der BFH kam zu dem Urteil, dass der Kläger Anspruch auf eine 100%-ige Steuerbegünstigung habe, da die Wertsatz-Verminderung der vermieteten Wohnung nicht in Abhängigkeit einer zeitnahen Erbauseinandersetzung stand. Allerdings müssten die Gründe für die verzögerte Nutzung plausibel dargelegt werden.

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