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Versicherung - Über Wasser halten!


Was war passiert?
Bei Austritt einer großen Menge Leitungswassers aufgrund eines Wasserzuleitungsrohrbruchs innerhalb eines selbstbewohnten Einfamilienhauses wurde der Keller überschwemmt.  

Das 20 cm hoch stehende Wasser beschädigte die dort befindlichen Möbel und machte den lose verlegten Teppichboden unbrauchbar. Die Kellertüren aus Holz quollen auf, die Tapete in Fußbodennähe löste sich ab und die Wände wurden durchnässt. 

Durch unverzügliche Information eines adäquaten Handwerkers und Abschöpfen des Wassers mit Eimern dämmten die Eigenheimbesitzer den Schaden vorbildlich ein. 

Wie konnte die Versicherung helfen?
In Ergänzung mit der Hausratversicherung ersetzte die Wohngebäudeversicherung die Trocknung der Gebäudewände, die Malerarbeiten an den Wänden, die Materialkosten für die neue Tapete sowie die Handwerker- und Materialkosten zur Beseitigung des Rohrbruchs. Die Hausratversicherung kam für die Möbel und den Teppichboden auf, da dieser lose verlegt war. Fest verklebt wäre die Schadenregulierung über die Wohngebäudeversicherung erfolgt. 

Beide Versicherungen übernahmen die Schadenminderungskosten, d.h. den Zeitaufwand der Eigentümer für das Abschöpfen des Wassers.  

Info:
Zur Vereinfachung einer potentiellen Schadenbearbeitung bzw. -meldung, empfiehlt sich der Abschluss einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei derselben Versicherungsgesellschaft. 

Mehr zu den AFB- Versicherungsangeboten rund um unsere Wohngebäudeversicherung finden Sie hier

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