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Vorsorge - Schadenbeispiel Sommer: Bandscheibe Adé

Was war passiert?
Zum Aufbau einer Hangbefestigung in seinem Garten hat ein Versicherungsnehmer schwere Steine getragen. Beim Aufheben eines besonders schweren Exemplars verlor er den Halt und stürzte die steile Böschung so unglücklich hinab, dass ihm die Bandscheibe zwischen dem 4. und 5. Lendenwirbel heraussprang. Der Geschädigte wurde umgehend im Krankenhaus operiert. Nach Aussagen der Ärzte wird der Unfall ohne Spätfolgen bleiben.

Wie konnte die AFB helfen?
Während die Heilbehandlungskosten über die Krankenversicherung ersetzt wurden, trat die zusätzlich abgeschlossene Unfallversicherung mit der Zahlung eines Krankentagegelds von 50,00 Euro pro Tag ein. Denn der Sturz, der den Bandscheibenschaden im Sinne einer Schädigung durch ein von außen auf den Körper einwirkendes, unfreiwilliges Ereignis verursacht hatte, erfüllt den Unfallbegriff im Sinne der Unfallversicherungsbedingungen. Außerdem zahlte die Versicherung das abgeschlossene Genesungsgeld in Höhe von 50,00 Euro pro Tag. Somit bestand für den Versicherten ein guter Schutz vor den finanziellen Folgen des Unfalls.

Info:
Die Leistungen in der Unfallversicherung können individuell vereinbart werden.

Das Krankenhaustagegeld wird für die Dauer der stationären Heilbehandlung maximal zwei Jahre ab Unfalltag gezahlt. Für dieselbe Anzahl an Tagen erhält der Versicherte ein Genesungsgeld, das auf 100 Tage limitiert ist.

Wird innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eine daraus resultierende Invalidität ärztlich festgestellt, kann der Versicherte eine Invaliditätsleistung erhalten, die nach dem Grad der dauerhaften Beeinträchtigung bemessen wird.

Mehr zu den Angeboten der AFB- Unfallversicherung finden Sie hier

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